Urkunde, 1382 Juni 23

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Vogt, Schultheiß und Schöffen der Stadt Oberburg beurkunden: Vor ihnen im Gericht haben ihr Mitbürger Heinrich Menchin und seine Ehefrau Kunigunde bekannt, dass ihnen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg 0,5 Morgen Weinberg [in Obernburg], der Roleder genannt wird und an Besitz des Konrad Fraße stößt, sowie zwei Stücke Weinberg und Acker genannt Schenkenberg (Schenkinberg) zu Erbrecht verliehen haben. Die Beliehenen und ihre Erben sollen dem Stift davon jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwyschen den zweyn vnser Frauwen tagen genant zu/o/ latine Assumpcio vnd Nativitas) 3 Malter Roggen (kornes) Aschaffenburger Maß auf ihre Kosten nach Aschaffenburg liefern. Außerdem haben sie die Güter in gutem Kulturzustand zu halten. Dafür setzen sie dem Stift einen jährlichen Zins von 12 Pfund Heller als Unterpfand ein. Dieser gefällt von 0,5 Morgen Weinberg an dem Brückenberg zwischen Besitz der Elisabeth Wobern und des Konrad Becker. Bei Säumnis oder mangelhafter Bewirtschaftung der Güter können das Stift oder dessen Amtmann die Güter und das Unterpfand einziehen. Das Unterpfand können die Beliehenen oder ihre Erben dann gegen Bezahlung von 12 Pfund Heller wieder auslösen.